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   BAG, 03.07.1986 - 4 ABN 21/86   

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https://dejure.org/1986,10922
BAG, 03.07.1986 - 4 ABN 21/86 (https://dejure.org/1986,10922)
BAG, Entscheidung vom 03.07.1986 - 4 ABN 21/86 (https://dejure.org/1986,10922)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 4 ABN 21/86 (https://dejure.org/1986,10922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Eingruppierung bei Textmontage und Korrekturlesen nach dem Lohnrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 4 ABN 21/86
    Der Betriebsrat macht ferner geltend, daß das Landesarbeitsgericht den Begriff der "überwiegenden Tätigkeit", die für die Eingruppierung maßgebend sei, in § 4 Ziff. 2 LRTV nicht zutreffend ausgelegt habe, weil es einmal den Begriff der "Tätigkeit" unter Außerachtlassung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum "Arbeitsvorgang" im Sinne § 22 BAT (BAG Urteil vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie danach ständig) nicht definiert habe und zum anderen in seinen Ausführungen, inwieweit das "Gepräge" der Tätigkeit für die Eingruppierung erheblich sei von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 1982 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken abgewichen sei.
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 4 ABN 21/86
    Der Betriebsrat macht ferner geltend, daß das Landesarbeitsgericht den Begriff der "überwiegenden Tätigkeit", die für die Eingruppierung maßgebend sei, in § 4 Ziff. 2 LRTV nicht zutreffend ausgelegt habe, weil es einmal den Begriff der "Tätigkeit" unter Außerachtlassung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum "Arbeitsvorgang" im Sinne § 22 BAT (BAG Urteil vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie danach ständig) nicht definiert habe und zum anderen in seinen Ausführungen, inwieweit das "Gepräge" der Tätigkeit für die Eingruppierung erheblich sei von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 1982 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken abgewichen sei.
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 4 ABN 21/86
    Der Beschwerdeführer macht geltend, das Landesarbeitsgericht habe bei seiner Entscheidung hinsichtlich der Eingruppierung der Arbeitnehmer in der Textmontage die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 -, AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 -, AP Nr. 11 zu § 1 Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) nicht beachtet, nach der die Erfüllung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe dann anzunehmen sei, wenn die Tätigkeit als "Richtbeispiel" in dieser Vergütungsgruppe aufgeführt sei.
  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 4 ABN 21/86
    Ferner ist darzulegen, daß der Beschluß des Landesarbeitsgerichts auf der Abweichung beruht (§ 92 a Satz 2 ArbGG in Verbindung mit § 72 a Abs. 3 Satz 2 ArbGG; BAG 32, 136 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 4 ABN 21/86
    Der Beschwerdeführer macht geltend, das Landesarbeitsgericht habe bei seiner Entscheidung hinsichtlich der Eingruppierung der Arbeitnehmer in der Textmontage die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 -, AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 -, AP Nr. 11 zu § 1 Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) nicht beachtet, nach der die Erfüllung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe dann anzunehmen sei, wenn die Tätigkeit als "Richtbeispiel" in dieser Vergütungsgruppe aufgeführt sei.
  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 534/84

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sachbearbeiters in der Druckindustrie -

    Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 4 ABN 21/86
    Der Beschwerdeführer macht geltend, das Landesarbeitsgericht habe bei seiner Entscheidung hinsichtlich der Eingruppierung der Arbeitnehmer in der Textmontage die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 -, AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 -, AP Nr. 11 zu § 1 Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) nicht beachtet, nach der die Erfüllung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe dann anzunehmen sei, wenn die Tätigkeit als "Richtbeispiel" in dieser Vergütungsgruppe aufgeführt sei.
  • BAG, 27.01.1982 - 4 AZR 435/79

    Kassierer - Einfacher Kassenverkehr - Eingruppierung - Überwiegende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 03.07.1986 - 4 ABN 21/86
    Ebenso kommt eine Divergenz zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 1982 - 4 AZR 435/79 -, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken nicht in Betracht.
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